Naturschutz?




Einige Jahre war ich beim Naturschutz aktiv, dieses Ehrenamt habe ich niedergelegt - da aus meiner persönlichen Sicht hier eine große Heuchelei, Scheinheiligkeit, Doppelmoral, sowie Doppelstandards und Willkür vorherrschen. Natürlich meine ich damit nicht die aktiven Naturschützer, sondern das System. Naturschutz scheint ein sehr beliebtes Mittel und willkommener Vorwand zu sein, um Naturfreunde aus der Natur auszusperren. Dass in diesen Gebieten gleichzeitig Dinge praktiziert werden, die mit Naturschutz recht wenig zu tun haben ist hingegen offensichtlich völlig in Ordnung. Das Wichtigste ist wohl, keine störenden Naturfreunde in der Natur zu haben. So werden z.B. ganze Waldgebiete, die in weiten Teilen aus Kiefernmonokultur bestehen und zum Naturschutzgebiet erklärt wurden abgeriegelt, und per Verordnung mit einem generellen Betretungsverbot belegt - während diese Wälder aber gleichzeitig forstwirtschaftlich und auch jagdlich genutzt werden. Sogar Harvester kommen dort regelmäßig für die Holzernte zum Einsatz die, teils annähernd einen Meter tiefe Fahrspuren, in den Waldboden und die Wege wühlen. Naturfreunde dürfen diese Gebiete aber nicht einmal auf Wegen betreten. Begründet wird dies mit Naturschutz. Wie kann das sein? In einer Diskussion die ich mit einer "berechtigten" Person in einem jener Gebiete hatte, die mir mit dem Auto entgegen kam, als ich mit dem Fahrrad einen Waldweg entlang fuhr und mich grußlos mit den Worten ansprach "Ich nehme mal an Sie haben eine Sondergenehmigung, weil Sie hier unterwegs sind" fragte ich, wozu ich eine Sondergenehmigung bräuchte um hier unterwegs zu sein. Seine Antwort "Weil das ein Naturschutzgebiet ist" Nachdem ich mich mit dieser Aussage nicht zufrieden gab meinte er weiter, dass das Betreten verboten sei. Ich entgegnete, dass ich eine Erklärung und Begründung für dieses Betretungsverbot haben möchte, da dies meiner Ansicht nach ein reiner Wirtschaftswald sei und man zudem ja auch in Naturschutzgebieten auf Wegen unterwegs sein dürfe. Nach einem kurzen hin und her, bei dem ich auf einer Begründung für das Betretungsverbot beharrte, antwortete er, er müsse mir Recht geben, das wäre ein Wirtschaftswald und er könne mir dafür keine Begründung geben, das wäre nun mal in der Verordnung 2009 so beschlossen worden. Nachdem Freunde von mir dort die selbe Erfahrung machten und ein Bekannter, obwohl er sich außerhalb dieses Gebietes auf einer öffentlichen Straße befand, auch gleich angesprochen und gefragt wurde, wo er denn jetzt gerade herkomme und ebenfalls belehrt wurde, dass er diese Wälder nicht betreten darf reichte es mir und ich beschloss die zuständige Stelle anzuschreiben. Dort fragte ich nach, mit welcher Rechtsgrundlage man Wälder die forstwirtschaftlich/jagdlich genutzt werden, einfach so für Waldbesucher komplett abriegeln kann, so streng dass nicht einmal Wege betreten werden dürfen. Eine Antwort auf meine Frage erhielt ich in der recht langen und ausführlichen Antwortmail nicht. Unter Anderem war dieser Auszug zu lesen:


Nach  § 23  Absatz 2 BNatSchG sind „alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, nach Maßgabe näherer Bestimmungen (also der jeweiligen Rechtsverordnung für das Gebiet) verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.“

Das heißt, durch den Verordnungsgeber könnte ein Gebiet auch generell gesperrt werden, sofern fachlich spezifische Gründe dies erfordern. 


Daraufhin schrieb ich dass ich es für einen Widerspruch in sich halte, das Betretungsverbot mit diesem Paragraphen zu begründen oder zu rechtfertigen, da ja, wenn man es so begründet, auch Forstwirtschaft und Jagd verboten sein müssten. Und ich wollte wissen, ob dann wohl Forstwirtschaft mit Harvestern und das Anlegen von Straßen in diesem Gebiet durch das Forstamt nicht zu einer Zerstörung, Beschädigung oder auch nur zu einer Veränderung führen, das bloße Betreten durch Waldbesucher aber hingegen schon? Daraufhin erhielt ich keine weitere Antwort mehr. Auch was der in der Mail erwähnte ominöse Schutzzweck jener Gebiete ist, der ja offenbar forstwirtschaftliche/jagdliche Nutzung erlaubt, das Betreten von Waldbesuchern aber nicht einmal auf Wegen ermöglicht, wurde nicht beantwortet. Diese Praxis (so wie der Umstand dass man von der Behörde für die man ehrenamtliche Arbeit leistet, auf Fragen ausweichende Antworten erhält und bei weiteren Nachfragen einfach ignoriert wird) veranlassten mich dazu, mein Ehrenamt als Naturschutzhelfer aufzugeben. Es kann doch nicht sein, dass man sich als Naturfreund überall aussperren lassen muss, selbst noch aus Wäldern die aber ansonsten ganz normal genutzt werden. Man muss wissen dass sich unweit dieser Wälder ein Totalreservat befindet, welches nicht betreten werden darf. Dieses Verbot respektiere ich selbstverständlich. Da aber die erwähnten Wälder ebenfalls mit Betretungsverbot belegt wurden, ist man in seiner Bewegungsfreiheit sehr eingeschränkt. Dazu kommen in der weiteren Gegend gigantische aktive Tagebaue, ehemalige Tagebaue, ein riesiger Truppenübungsplatz, sowie die Kernzonen des Biosphärenreservates und immer mehr Flächen die mit Solarparks zugepflastert werden - die natürlich allesamt auch nicht betreten werden dürfen. Und in so einer Gegend, in der die Bewegungsfreiheit der Menschen aufgrund dieser Umstände eh schon deutlich eingeschränkt ist, kommen nun bestimmte Personen auf die Idee, auch noch Wirtschaftswälder per Verordnung mit generellen Betretungsverboten zu belegen (ich wiederhole, diese Gebiete dürfen gar nicht, nicht einmal auf Wegen(!!) betreten werden) und dies damit zu begründen dass es sich um Naturschutzgebiete handelt - ein absolutes Unding und in meinen Augen ein Skandal. Bemerkenswert finde ich, dass die Leute immer nur mündlich darauf hingewiesen werden dass sie diese Gebiete nicht betreten dürfen "Betreten verboten" Schilder gibt es nicht. Lediglich normale Verbotsschilder wie "Gesperrt für Motorfahrzeuge, Reiter und Gespanne" findet man vor. Seit Jahren erzählt man den Leuten, dies wären alte Schilder die man noch austauschen muss. Inzwischen wurden einige der Schilder ausgetauscht, allerdings nur mit dem Zusatzsymbol dass man nicht mit dem Fahrrad hinein fahren darf, was ich für ebenso fragwürdig halte - aber immer noch steht dort nichts von "Betreten verboten"



 

Ein altes Schild.




Eines der neuen Schilder. Da stellen sich mir schon folgende Fragen: Wenn man bei Diskussionen darauf verweist, dass an den Zugängen nichts von einem Betretungsverbot steht, wird wie bereits erwähnt, seitens "berechtigter" Personen meist so argumentiert dies wären alte Schilder, die man noch austauschen muss. Wenn man sich jetzt die Mühe macht, die alten gegen neue Schilder auszutauschen, warum werden dann immer noch keine - der Gebietsverordnung entsprechenden - "Betreten verboten" Schilder angebracht? Sind sich die Verantwortlichen vielleicht selber nicht sicher, ob das was sie hier praktizieren, rein rechtlich in dieser Form überhaupt möglich ist? Würden Verbotsschilder viel Aufmerksamkeit erregen, was automatisch zu vermehrten Nachfragen aus der Bevölkerung und von Naturfreunden führen würde, was das Ganze überhaupt soll und womit man diese Betretungsverbote begründet/rechtfertigt? Würde dies ein öffentliches Interesse erzeugen, welches man nicht haben möchte? Und soll dies vermieden werden indem man immer nur die Leute die man "erwischt" mündlich darüber belehrt, dass sie diese Gebiete nicht betreten dürfen? Das sind wohlgemerkt keine Unterstellungen, sondern Fragen die sich mir, und jedem der sich mit der Situation vor Ort etwas genauer beschäftigt und sich mit dieser unsäglichen Regelung konfrontiert sieht, zwangsläufig stellen. 

Ich würde die Rechtmäßigkeit dieser Betretungsverbote natürlich auch anzweifeln wenn dort Verbotsschilder angebracht wären, aber wie gesagt - es ist schon sehr bemerkenswert wie das hier praktiziert wird. Ich habe diese Situation befreundeten Jägern und Naturschützern geschildert, sie meinten ebenfalls dass es ihrer Einschätzung nach keine rechtliche Grundlage dafür gibt, Wälder die forstwirtschaftlich/jagdlich genutzt werden für die Allgemeinheit zu sperren und mit einem Betretungsverbot zu versehen, Naturschutzgebiet hin oder her. 

Noch eine Anmerkung: Auf dem neuen Schild wird auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Waldgesetzes verwiesen, welcher lautet  "Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten" Das zeigt in aller Deutlichkeit wie paradox und lächerlich das Ganze ist. Aber wahrscheinlich kannten diejenigen die das Schild anbrachten, dessen Bedeutung gar nicht...



Ebenfalls bemerkenswert finde ich, dass das Betretungsverbot von Juli bis Oktober aufgehoben ist, allerdings nur für Beeren - und Pilzesammler. (Wahrscheinlich weil sonst die Einheimischen zurecht auf die Barrikaden gegangen wären, wenn sie Wälder in denen sie ihr Leben lang Pilze gesammelt haben, plötzlich nicht mehr betreten dürften) Naturbeobachter dürfen das Gebiet auch in dieser Zeit nicht betreten. Heißt also, gehe ich mit Fernglas oder Kamera in jene Gebiete um Tiere zu beobachten oder zu fotografieren, verstoße ich gegen die Gebietsverordnung und begehe eine Ordnungswidrigkeit - während gleichzeitig Pilzesammler überall im gesamten Gebiet, auch abseits der Wege unterwegs sein dürfen. Auch das ist nach meinem Empfinden absolut skandalös, reine Willkür und mit nichts zu begründen, zumindest nicht mit Naturschutz. Es ist traurig dass man als Naturfreund schon mit dem schlechten Gefühl man würde etwas Verbotenes tun aus dem Haus geht, und sich schon fast wie ein Krimineller vorkommen muss, nur weil man in die Natur gehen möchte und dabei jederzeit damit rechnen muss mit "berechtigten" Personen aneinander zu geraten, die in der Geisteshaltung leben sie hätten das alleinige Recht in der Natur zu sein und alle anderen müssen draußen bleiben - und das in diesem Fall sogar in einer Verordnung so festgeschrieben steht. Was stimmt mit solchen Leuten und auch mit Leuten die solche Verordnungen beschließen nicht? Leiden sie an einer Art Gotteskomplex dass sie meinen, andere Menschen einfach wie es ihnen beliebt aus der Natur aussperren zu können? Auch wir Menschen sind Teil der Natur - was maßen sich diese Personen an, mir dieses Naturrecht verbieten und absprechen zu wollen, mich in der Natur aufzuhalten?! Nur um nicht falsch verstanden zu werden, ich finde es absolut richtig wenn wir Menschen nicht in alle Winkel der Natur vordringen. Und ich finde es ebenso richtig dass in bestimmten Bereichen Betretungsverbot herrscht, das respektiere ich selbstverständlich. Dafür gibt es Totalreservate, Kernzonen usw. Aber dass man sich aus Wäldern aussperren lassen muss, die sowohl forstwirtschaftlich als auch jagdlich genutzt werden, und dies dann noch mit Naturschutz begründet wird, ist wohl der Gipfel der Anmaßung und Dreistigkeit.


Obwohl ja auch in Gebieten wie Totalreservaten bestimmte Personen Sonderrechte haben, was es ebenfalls unglaubwürdig macht. Entweder man meint es ernst und überlässt jene Gebiete der Natur ohne jeglichen menschlichen Einfluss und dann sollte das für alle gelten, nicht nur für Naturfreunde die Tiere beobachten/fotografieren wollen, sondern wirklich für ALLE, oder man lässt es bleiben und muss diesen Gebieten nicht Namen wie "Totalreservat" geben, dem sie nicht gerecht werden.


Update: Wie weiter unten auf dieser Seite bereits beschrieben wurden im November 2022 weiträumig im NSG "Befahren und Betreten des Gebietes verboten" Schilder angebracht. Und jetzt wird es interessant: Der hier beschriebene Wald wird durch eine Straße in zwei Teile getrennt. Während man nun auf der linken Seite der Straße an allen Zugängen zum Wald eben diese Schilder angebracht hat, (auf der linken Seite kommt zuerst ebenfalls normaler Wald und dann nach etwa einem Kilometer das Totalreservat. Dieses Betretungsverbot ist zwar genauso zu hinterfragen, aber darum soll es erst einmal nicht gehen) wurden auf der rechten Seite des Waldes - und das ist genau jener Wirtschaftswald um den es hier geht - diese Schilder nicht angebracht! Für uns hier vor Ort ist das ein weiterer deutlicher Hinweis darauf, dass dieses Betretungsverbot nicht rechtens ist, denn warum sonst verzichtet man ausgerechnet hier darauf, jene Schilder anzubringen, wo man sie doch auf der anderen Seite der Straße und auch sonst im gesamten Gebiet großzügig verteilt angebracht hat? Da stellt sich die Frage, kann es sein dass den Verantwortlichen eventuell sogar bewusst ist, dass das Betretungsverbot nicht rechtens ist, oder warum diese Praxis? 


Es folgen einige Fotos, die in Naturschutzgebieten entstanden sind:



 




Ein gigantisch großes "Naturschutzgebiet" komplett mit Mais bepflanzt. Im Frühling ist der Bewuchs dieser riesigen Fläche oft durchweg gelb, weil Gift gespritzt wird. Was hat das mit einem Naturschutzgebiet zu tun? Was hat das mit Naturschutz zu tun?






Wiese im Naturschutzgebiet, tiefe Fahrspuren von schwerem Gerät...




...und Kahlschlag im angrenzenden Wald der Wiese, auch im NSG gelegen. (Aufnahme von Ende März 2022, auch Anfang April war diese Maßnahme noch nicht abgeschlossen)

Ebenfalls wurden an dieser sehr großen Wiese, die ringsum von Wald umgeben ist, von allen alten Bäumen (Eichen, Erlen, Birken) auf mehreren Metern Höhe alle überhängenden Äste abgesägt. Anschließend der verwilderte Wiesenweg der zur Wiese führt geschottert und befestigt. Damit nicht genug noch der gesamte Waldrand, bestehend aus Gras, Farn, Brombeerhecken, Sträuchern und jungen Bäumen mit einem Mulcher komplett plattgemacht.




Ein aktuelles Bild, alles ist kahl. Überrest eines geschundenen Baumes, den der Mulcher nicht ganz klein gekriegt hat.




So sah es dort vorher aus. Leider habe ich keine weiteren Bilder um den Vorherzustand zu dokumentieren, aber man rechnet ja auch nicht damit, dass dies in einem NSG alles zerstört wird. Die Wiese und der Bewuchs am Waldrand bot verschiedenen Tieren wie Rehen, aber auch Kranichen mit ihren Küken, Schutz, Nahrung und Deckung. Auch Schwarzstörche waren regelmäßig dort anzutreffen. Seit etwa zwei Jahren kehrt dort keine Ruhe mehr ein, (Stand: April 2022.) Seit ca. einem dreiviertel Jahr vergeht kaum mehr ein Tag an dem dort nicht Fahrzeuge auf der Wiese zugange sind und in irgendeiner Ecke die Motorsägen dröhnen. Wohlgemerkt in einem Teil des NSG in dem regelmäßig sensible und geschützte Arten wie Schwarzstorch und Kranich anzutreffen waren. Der beschriebene Paragraph 23 "Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können sind verboten" scheint enorm wichtig zu sein wenn man ihn dazu benutzen kann, Naturfreunde die Tiere beobachten und fotografieren wollen, aus der Natur auszusperren. Bei solch gravierenden Eingriffen, die zum Teil sogar während der Brutzeit durchgeführt wurden, wie der oben gezeigte Kahlschlag, scheint er hingegen keine Rolle zu spielen...das ist der blanke Hohn. Ein Pärchen Mäusebussarde dass in dem Bereich brüten wollte, hat aufgrund der permanenten Störungen den neu gebauten Horst wieder aufgegeben - mit Sicherheit nicht die einzigen Vögel die dort am Brüten gehindert wurden.


Kahlschläge sind laut Gebietsverordnung - übrigens derselben Verordnung, die an anderer Stelle den Naturfreund aus Wirtschaftswäldern aussperrt - zwar verboten, aber auch das scheint keine Rolle zu spielen. Ob aus diesem Grund auf dem Kahlschlag einzelne Bäume stehen gelassen wurden, weil es so nicht als Kahlschlag gilt, auch das ist eine Frage, die ich mir stelle.





Während solche Schilder den Eindruck vermitteln die Natur dürfe sich hier wirklich frei entfalten, sieht die Realität nicht immer so aus.




So wurde z.B. dieser uralte, abgestorbene Baum ohne erkennbaren Grund schon vor einigen Jahren gefällt. Er war ein beliebter Sitzplatz für eines unserer Seeadlerpaare und wertvoller Lebensraum vieler Insektenarten. Im Gegensatz zu den besagten Bäumen an den Wanderwegen, von denen tatsächlich eine gewisse Gefahr ausgeht, da regelmäßig starke Äste abbrechen und auf die Wege fallen, stand dieser Baum in einem völlig unbedenklichen, abgelegenen und wenig frequentierten Bereich, so dass ganz sicher nicht mit Verkehrssicherungspflicht argumentiert werden kann.




Dieser abgestorbene Höhlenbaum des Schwarzspechtes wurde ebenfalls gefällt.


Ganz gleich ob diese massiven Eingriffe nun notwendig sind/waren oder nicht, (Ich habe da so meine Zweifel - nein ich bin mir sicher - sie waren es nicht!) geht es mir hier darum auf diesen extremen Widerspruch aufmerksam zu machen. Als Naturfreund wird man überall ausgesperrt, sogar per Verordnung aus forstwirtschaftlich/jagdlich genutzten Wäldern, und begründet dies mit Naturschutz. Ist man mit Kamera unterwegs wird man gern mit dem moralisch erhobenen Zeigefinger als der große Störer dargestellt, während gleichzeitig und andererseits aber solche Dinge im Naturschutzgebiet praktiziert werden und dieselben Leute die einem - zu Unrecht - vorwerfen man würde Natur und Tiere beunruhigen ganz offensichtlich keine Probleme damit haben, dass derart im Naturschutzgebiet die Natur zerstört wird, selber daran beteiligt sind, oder diese Maßnahmen genehmigen. Für mich ist das nichts weiter als Heuchelei, Doppelmoral und Doppelstandards. Es scheint ziemlich eindeutig zu sein dass mit solchen Betretungsverboten Interessen vertreten werden, ich bezweifle allerdings stark, dass es Naturschutzinteressen sind - es geht meiner Meinung nach schlicht und einfach darum niemanden in der Natur haben zu wollen, weil man sie für sich selbst und seine Interessen beansprucht und dabei ungestört sein möchte! Zu dieser Überzeugung bin ich inzwischen gelangt nach allem was ich sehe und erlebe.


Nachdem ich mich etwas eingehender mit diesem Thema beschäftigte, habe ich erfahren dass es wohl Gang und Gebe ist, dass in Naturschutzgebieten Forstwirtschaft betrieben wird, was mich zu zwei Überlegungen führt. Zum Einen, dass Naturschutz von politischer/verantwortlicher Seite eine reine Alibiveranstaltung ist, wenn man es nicht einmal fertig bringt dass in Schutzgebieten die Forstwirtschaft eingestellt wird und offensichtlich auch nicht willens ist, dies zu tun. (Auch ein Freund von mir, seit Jahrzehnten aktiver Naturschützer, äußerte sich so dass wir in Deutschland keinen echten, sondern nur einen Alibinaturschutz haben.) Zum Anderen kann man durchaus auf den Gedanken kommen, dass Areale die eigentlich die Kriterien eines Schutzgebietes gar nicht erfüllen, sondern Wirtschaftswälder sind, bewusst zu Naturschutzgebieten erklärt werden, damit man dort auf Waldbesucher die Gesetze und Regelungen von selbigen anwenden kann, wie z.B. dass man die Wege nicht verlassen darf, während gleichzeitig Vertreter bestimmter Interessengruppen dort aber freie Hand haben, schalten und walten können wie es ihnen gefällt und ihre Ruhe haben, da sie ja nicht von lästigen Naturfreunden gestört werden. Außerdem ist bekannt dass Deutschland beim Naturschutz hinterher hinkt, ich könnte mir vorstellen dass sich unter diesem Aspekt jedes neu ausgewiesene Naturschutzgebiet in der Statistik sicher gut macht, auch wenn es im Endeffekt ein Wirtschaftswald ist.

Fälle in denen es so gehandhabt wird, dass Wege nicht verlassen werden dürfen weil Wirtschaftswälder gleichzeitig Naturschutzgebiete sind, gibt es wohl viele. Dass allerdings ganze Wälder abgeriegelt und überhaupt nicht betreten werden dürfen wie das in den beschriebenen Gebieten bei uns der Fall ist, scheint wohl einmalig zu sein, zumindest konnte ich bisher kein weiteres Beispiel recherchieren.


Juni/Juli 2022: Erneut wurde zur Brutzeit an mindestens zwei Stellen im NSG, die man beide durchaus zu den ruhigen und sensibleren Bereichen zählen kann (und in denen Arten wie z.B. Kranich und Sperlingskauz ihre Rückzugsräume haben) mit dem Harvester im großen Stil Kiefern und Birken gefällt. Ein stillgelegter Waldweg der bis dahin mit Gräsern und Farnen bewachsen war und direkt im Totalreservat mündet, wurde durch den Einsatz schwerer Maschinen in eine regelrechte Staubpiste verwandelt, auf der kein Grashalm mehr wächst. 


November 2022: Es ist schon regelrecht rührend wie man sich hier von verantwortlicher Seite um den Schutz der Natur kümmert, so wurden im November 2022 an verschiedenen Stellen im Naturschutzgebiet "Betreten Verboten" Schilder angebracht.




Besonders "lustig" finde ich in dem Zusammenhang, dass vier, fünf Monate zuvor, genau an zwei Zugängen an denen jetzt diese Schilder prangen, der Harvester zur Brutzeit ein und aus gefahren ist um im NSG Kiefern und Birken zu fällen. (Siehe letzter Eintrag Juni/Juli 2022)


Update Oktober 2023 : Wie ich kürzlich zufällig gesehen habe, sind die hier agierenden sogenannten "berechtigten Personen" mit ihren Quads abseits der Wege im NSG unterwegs. Gut, dass Leute die eine Berechtigung haben, mit dem Auto Waldwege befahren ist legitim. Aber dass man in den verwilderten und schwer zugänglichen Bereichen die mit dem Auto nicht befahrbar sind, dann mit dem Quad herumkurvt zeigt doch sehr deutlich wie weit es hier mit dem Naturschutzgedanken her ist. Ebenso zeigt es, was man von diesem Betretungsverbot (welches natürlich nur für den Normalbürger und Naturfreund gilt) zu halten hat und welche Interessen damit wirklich vertreten werden. Das ist zumindest meine persönliche Meinung. Ich kann das nur als einen weiteren schlechten Witz bezeichnen, kurz gesagt: Holzernte mit dem Harvester zur Brutzeit im NSG: Kein Problem für die Natur. Trophäenjagd (für extra angereiste zahlungskräftige Jagdgäste) in absolut sensiblen Zonen des NSG: Kein Problem für die Natur. Quad fahren im NSG: Kein Problem für die Natur. Menschen die die Natur lieben und die zu Fuß mit Fernglas/Kamera unterwegs sind, oder sich still irgendwo hinsetzen um Tiere zu beobachten und zu fotografieren: Ganz großes Problem für die Natur. 




Auch ein etwa 1 Kilometer langer Teichdamm wurde gesperrt...




...und an beiden Zugängen "Betreten Verboten" Schilder angebracht. Dieser Damm bildet im Prinzip den Zugang zum Teichgebiet und endet an einem Beobachtungspunkt an dem man zwei Teiche überblicken kann. Möchte man nun zu dieser Stelle (oder eben allgemein ins Teichgebiet) gelangen muss man einen ca. 3,5 Kilometer langen Umweg in Kauf nehmen. (Der Fußweg vom nächsten Dorf bis zu diesem nun gesperrten Damm beträgt auch schon in etwa 2 Kilometer.) Was das für Leute die nicht so gut zu Fuß sind, oder generell Fußgänger bedeutet ist klar. Auch bei diesen neuen Einschränkungen muss man wieder das Gesamtbild betrachten, was in diesem Gebiet für bestimmte Personen möglich und erlaubt ist, während der Normalbürger per Verordnung selbst noch aus Wirtschaftswäldern ausgesperrt wird (wie eingangs auf dieser Seite ausführlich beschrieben) - und nun nicht einmal mehr den Teichdamm überqueren darf.

Update: Die beiden Schilder am Teichdamm waren nach ein paar Monaten wieder verschwunden. Ob es Beschwerden aus der Bevölkerung gab und die Verantwortlichen sie aufgrund dessen selbst wieder abmontiert haben, weil sie gemerkt haben, dass sie hiermit nun endgültig zu weit gegangen sind, oder ob erboste Naturfreunde sie entfernt haben, kann ich nicht sagen.


Fazit: Mein Bild über den Naturschutz hat sich zu 100% ins Negative verwandelt und ich komme für mich persönlich zu dem Schluss dass der Naturschutzbegriff missbraucht und benutzt wird. Es ist schon ein Unding wenn man mal darüber nachdenkt dass Menschen die sich aufrichtig für die Natur interessieren und sie und ihre Bewohner achten und respektieren kategorisch "zum Schutz der Natur" ausgesperrt werden, während Menschen die - wenn man es ganz objektiv und nüchtern betrachtet - mit schlechten Absichten gegenüber der Natur und den Tieren in die Natur gehen und durch das was sie tun massive Störungen und Unruhe unter sämtlichen Tier - und Vogelarten verursachen, mit allen Sonderrechten ausgestattet sind und praktisch alles dürfen. Ich bin natürlich nicht so naiv zu glauben, dies wäre nur hier so - so läuft das in ganz Deutschland, deswegen möchte ich mit einem solchen "Naturschutz" nichts mehr zu tun haben.






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